Nach einer Übergangsfrist sind die Kosten für Kabelfernsehen ab dem 1. Juli nicht mehr über die Mietnebenkosten umlagefähig. Für die Mieter wird die Wahl ihres TV-Empfangs damit erleichtert, so dass sich für Händler ein interessantes Geschäftspotenzial bietet: Laut „Video-Trends 2023“ der Medienanstalten werden bei rund 6,9 Millionen Haushalten die Kabelanschlussgebühren über die Mietnebenkosten eingezogen.