Am 5. Juli hat die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie veröffentlicht, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Diese verschärft das bisher gültige Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und bedeutet somit eine Reihe neuer Sorgfaltspflichten für Unternehmen. Robin Schmeisser, Geschäftsführer der Fabasoft Contracts GmbH, informiert über die Aufgaben, die sich daraus für die Betriebe ableiten.
Am 15. März hat der EU-Rat das Lieferkettengesetz beschlossen. Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, äußert sich kritisch zur erzielten Einigung.
Angesichts der aktuellen Diskussion um ein mögliches Scheitern der EU-Lieferkettenrichtlinie macht der Handelsverband Deutschland (HDE) deutlich, dass die zur Abstimmung vorliegende Fassung zu unverhältnismäßigen Haftungsrisiken für Unternehmen führt und vor allem Mittelständler überfordern würde. Der Verband unterstützt deshalb die ablehnende Position des Bundesjustizministers sowie des Bundesfinanzministers.