Eine höhere Grundsteuer träfe die Einzelhandelsunternehmen gleich in doppelter Weise. Denn Mieten werden bei der Gewerbesteuer teilweise wieder hinzugerechnet. Steigt die Ladenmiete, steigt also auch die Belastung aus der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Viele Einzelhandelskonzepte wie etwa Elektronikmärkte, Kauf- und Warenhäuser, Verbrauchermärkte, Möbelhäuser und Baumärkte benötigen große Verkaufsflächen von mehreren tausend Quadratmetern, um ihre Waren ansprechend zu präsentieren. Die Grundsteuer ist daher für die Händler ein relevanter Kostenfaktor. „Wenn wir die Innenstädte vital und lebendig erhalten wollen, dürfen jetzt nicht über die Grundsteuer noch zusätzliche Belastungen für den Handel entstehen. Wir brauchen dringend eine tragfähige, wirtschaftlich vernünftige Gemeindefinanzreform“, so Genth.
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