
(Bild: HDE)
„Der Aktionsplan E-Commerce ist ein starkes Signal an Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittstaaten. Unsere Botschaft ist angekommen, die ständigen Regelbrüche von Temu und Shein müssen ein Ende haben“, sagt HDE-Präsident Alexander von Preen. Der HDE sieht viele eigene Forderungen in den Aktionsplan aufgenommen, etwa in der Ankündigung der schnellstmöglichen Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro, der Umsetzung des Digital Services Act (DSA) und der vorgeschlagenen Initiative zur Stärkung der Marktüberwachung auf europäischer, Bundes- und Länderebene. „Auf die Kampfansage müssen jetzt aber auch Taten folgen. Zwar sind die Forderungen des HDE zu großen Teilen eingeflossen, doch die wichtigste Frage bleibt unbeantwortet: Was genau haben die Unternehmen zu befürchten, die den fairen Wettbewerb in Europa mit Füßen treten?“, so von Preen.
Gesetzliche Vertreter in der EU
„In der EU dürfen Produkte nur dann verkehrsfähig sein, wenn der Verkäufer auch einen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt hat“, erklärt Alexander von Preen weiter. Der verantwortliche gesetzliche Vertreter müsse hierfür als physische, in der EU ansässige Person Ansprechpartner sein und über die notwendige Solvenz verfügen. Es müsse sichergestellt werden, dass an ihn Zustellungen in Gerichtsverfahren, entsprechende Verfahren einleitende Abmahnungen, gerichtliche Entscheidungen und sonstige Schriftstücke zugestellt werden sowie Zustellungen im Vollstreckungs- und Vollziehungsverfahren erfolgen können. Ist dies nicht der Fall, dürfen Pakete dieser Verkäufer nicht mehr an den Endkonsumenten zugestellt werden.
Inakzeptabel ist aus Sicht des HDE, dass durch die Ressortabstimmung zahlreiche Punkte aus anderen Ministerien in den Aktionsplan aufgenommen wurden, die für alle Handelsunternehmen neue Regulierung und Bürokratie schaffen. „Dieses Draufsatteln bereits sattsam diskutierter Regulierungsphantasien geht völlig am bestehenden Problem mit den Drittstaatenhändlern und -plattformen vorbei und wird die Wettbewerbsfähigkeit der im Binnenmarkt ansässigen und rechtskonform agierenden Unternehmen negativ beeinträchtigen. Das widerspricht nicht nur allen Lippenbekenntnissen zum Bürokratieabbau, sondern stärkt am Ende noch die unlauter agierende Konkurrenz aus den Drittstaaten“, meint von Preen. Die Bundesregierung sei gut beraten, sich möglichst zügig wieder von diesen Plänen zu verabschieden.