„Bürokratieabbau ist seit Jahrzehnten ein beliebtes Schlagwort auf allen politischen Ebenen“, erklärt HDE-Präsident Alexander von Preen. „Die aktuelle Bundesregierung hat große Anstrengungen unternommen, die Bürokratie zu reduzieren und die Unternehmen so zu entlasten. Doch offenbar ist davon in der Praxis noch nicht viel angekommen. Zudem erwartet uns alle noch ein regelrechter Verordnungs-Tsunami aus Brüssel.“
Die aktuelle HDE-Umfrage macht deutlich, dass sich in den vergangenen fünf Jahren 97 Prozent der befragten Händler mit einem Zuwachs an Bürokratie konfrontiert sehen, fast zwei Drittel sprechen sogar von einer deutlichen Erhöhung der Lasten. „Es muss zu denken geben, dass die Handelsunternehmen trotz aller Bemühungen um Entlastungen unter dem Strich immer mehr Bürokratie zu spüren bekommen“, so Alexander von Preen. Dabei schreibt knapp mehr als die Hälfte der Befragten die meiste Bürokratie der Bundesebene zu, ein Viertel sieht die EU ganz vorne.
Besonders gegängelt sehen sich Händler durch Dokumentationspflichten (74 %) und Berichtspflichten (71 %). Insbesondere für größere Unternehmen sind Berichtspflichten und EU-Regeln häufig ein Ärgernis, im Mittelstand stehen vor allem auch steuerrechtliche Anforderungen im Fokus. Insbesondere in den Bereichen Personal (77 %) und Steuern (69 %) geht es bürokratisch zu. Datenschutzrecht (73 %) und Arbeitsrecht (61 %) sind angesichts der vielen Vorgaben und Arbeitgeberpflichten oft Hindernisse im Arbeitsalltag der Unternehmen.
„So kann es nicht weitergehen. In den letzten Jahren gab es gute Ansätze, aber es reicht nicht. Wir brauchen mutigere und größere Schritte bei der Entbürokratisierung“, fordert der HDE-Präsident. Bei der Arbeitszeit gehe es um mehr Flexibilisierung, die starre tägliche Höchstarbeitszeit werde den Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Es brauche den Wechsel hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit direkt im Arbeitszeitgesetz. Mit Blick auf die Arbeitszeitdokumentation sollte eine schlankere Lösung gefunden werden. Die damit verbundenen Dokumentationspflichten müssten entschlackt werden. Zudem sei es notwendig, die zusätzlichen nationalen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten zu streichen. Damit würden EU-weit einheitlich die Regelungen der DSGVO gelten.