Irreführende Umweltaussagen könnten damit bald der Vergangenheit angehören. Laut einer Studie aus dem Jahr 2020 sind vage, unbegründete, unzuverlässige und nicht vergleichbare Umweltaussagen ein erhebliches Problem, das insbesondere die Kaufentscheidungen von Verbrauchern beeinträchtigt. Deshalb wird es zukünftig verpflichtend, ausschließlich zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel zu nutzen und Umweltaussagen konkret zu belegen.
Diese Aussagen müssen sich ausschließlich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen und für die Verbraucher klar und verständlich sein. Der Rat befürwortet weiterhin das von der Kommission vorgeschlagene Ex-ante-Überprüfungsverfahren. Für bestimmte Umweltaussagen könnte ein vereinfachtes Verfahren eingeführt werden. Sobald das EU-Parlament und die neue EU-Kommission ihre Arbeit aufgenommen haben, können die Trilogverhandlungen mit dem Ministerrat über dieses Gesetzgebungsprojekt beginnen. Es wird erwartet, dass eine Einigung in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 erzielt wird, woraufhin die nationale Umsetzung folgt.