Thomas Wittling, Gründer und Geschäftsführer von meinhausgeraetedoc betont, dass die ‚Recht auf Reparatur‘-Verordnung ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Produktgestaltung und eines bewussteren Konsumverhaltens ist. "Verbraucher haben künftig das Recht, ihre Geräte durch Reparatur länger nutzen zu können, anstatt sie frühzeitig entsorgen und neue kaufen zu müssen. Dies schont Ressourcen und reduziert vielfältige Abfallstoffe.“
Die neuen Regelungen treten in Kürze in Kraft und stärken die Position von Webshops wie www.meinhausgeraetedoc.de, die Ersatzteile und weitere Services wie Onlineberatung sowie Selbst-Reparatur-Videos für Hausgeräte anbieten. „Wir freuen uns, dass die EU die Bedeutung von Reparaturen endlich erkannt hat", betont Roger Schäfer, ebenfalls Gründer und Geschäftsführer.
Impulse im Ersatzteilmarkt für Hausgeräte
Durch die Kombination aus modernster Technologie, erstklassigem Kundenservice und einem breiten Sortiment an hochwertigen Ersatzteilen strebt das Unternehmen danach, die Bedürfnisse von Verbrauchern und Fachleuten in der Hausgeräteindustrie im deutschen Markt mehr als zu erfüllen. „Auf unserer Plattform bieten wir künftig einen nahtlosen Zugang zu hochwertigen Ersatzteilen und maximieren gleichzeitig die Effizienz und Zufriedenheit der Kunden durch weitere Services“, informiert Thomas Wittling.
„Damit stellen wir uns als eines der ersten Unternehmen aus der Hausgeräteindustrie den Herausforderungen der neuen EU-Verordnung zum „Recht auf Reparatur", führt Thomas Wittling weiter aus. „Wir sind begeistert von dieser neuen Ära der Zusammenarbeit und Innovation in der Branche," ergänzt Roger Schäfer. Das Unternehmen plant, in den kommenden Monaten weitere Details zu seiner Produktlinie, Partnerschaften und Vertriebsstrategien bekannt zu geben.