Mit dem Energielabel will die EU den Wettbewerb energieeffizienter Geräte fördern. Um angesichts der technologischen Innovationen den Verbrauchern genügend Transparenz bei der Kaufentscheidung zu ermöglichen, entwickelt die EU die Label regelmäßig weiter. Im Rahmen der letzten großen Reform sind 2021 die Plusklassen für nahezu alle Elektrogroßgeräte weggefallen. Gleichzeitig wurden stufenweise Anpassungen an die Energieeffizienz definiert und die Reparierbarkeit von Geräten gestärkt. Ab dem 1. März 2024 gelten nun für einige Produktkategorien neuen Regelungen.
Die neuen Regelungen
So dürfen ab sofort keine Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler sowie Kühl- und Gefriergeräte der Energieeffizienzklasse F mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Diese Klasse fällt für diese Geräte entsprechend komplett weg. Bereits in Verkehr gebrachte Geräte dürfen noch abverkauft werden. Seit 1. März 2021 ist für die genannten Geräte bereits die Energieeffizienzklasse G vom Verbot des Inverkehrbringens betroffen. Außerdem gelten ebenfalls seit 2021 konkrete Vorgaben zur Verfügbarkeit und Bereitstellung bestimmter Ersatzteile, deren Lieferung und zur Reparierbarkeit mit handelsüblichem Werkzeug.
Während nach Angaben der GfK im Zeitraum Januar bis November 2023 in Deutschland nahezu ausschließlich Waschmaschinen der Klassen A bis E verkauft wurden (97 %), lagen im gleichen Zeitraum noch neun Prozent der verkauften Geschirrspüler und 45 Prozent der Kühlgeräte in der Geräteklasse F. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg 2023 zugleich der Anteil der verkauften Geräte in den Klassen A bis C stetig an: bei Geschirrspülern auf 25 Prozent gegenüber 16 Prozent im Jahr 2022 und bei Kühlgeräten auf 17 Prozent gegenüber 11 Prozent in 2022. Der Trend geht also in die richtige Richtung.
Nächster Stichtag ist der 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 gilt ein neues Label für Haushaltswäschetrockner und Kondensationswäschetrockner. Hier gibt es derzeit noch die bei anderen Haushaltsgeräten bereits abgeschafften Plusklassen, die dann künftig auch bei Trocknern wegfallen werden. Dann gilt auch hier die Effizienzskala von A bis G. Ab dem 1. Juli 2025 müssen Wäschetrockner mit dem neuen Label im Internet und im Handel angezeigt werden.
In einer Broschüre zum Energielabel für Hausgeräte hat der ZVEI detaillierte Informationen zu den betroffenen Produktgruppen, einzuhaltenden Fristen sowie Pflichten für Lieferanten und Händler zusammengestellt.