Insbesondere bei Produkten mit verbauter Elektronik zeigen sich Defizite. So erkennen die Befragten beispielsweise Fahrradhelme mit Rücklicht (34%) oder Musik spielende Grußkarten (39 %) häufig nicht als Elektroaltgeräte. Besser sieht es bei offensichtlichen Hausgeräten wie Wasserkochern (91 %) oder Waschmaschinen (90 %) aus, die richtigerweise als Elektroaltgeräte eingestuft werden.
„Recycling ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und jede und jeder kann einen wertvollen Beitrag leisten. Erst wenn Hersteller und Konsumentinnen und Konsumenten an einem Strang ziehen, kommen wir dem Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft näher. Dabei helfen keine vorgeschriebenen, starren Quoten. Als Gesellschaft müssen wir den offensichtlichen Willen zum Recycling noch besser kanalisieren und in Taten umzusetzen“, sagt Christian Eckert, Bereichsleiter Nachhaltigkeit und Umwelt im ZVEI.
Etablierte Entsorgungswege nutzen
Wichtig dabei ist, die etablierten Entsorgungswege einzuschlagen - vom kommunalen Wertstoffhof bis zur Abgabe im Handel. Die meisten Verbraucher nutzen dabei den Wertstoffhof. Knapp die Hälfte der Befragten gab an, in den vergangenen zwei Jahren elektrische oder elektronische Geräte dort entsorgt zu haben. Auch die Übergabe des Altgeräts im Rahmen der Lieferung eines neuen Geräts (20 %), die Abholung durch den kommunalen Entsorger (19 %) sowie die Rückgabe im Fachgeschäft (15 %) haben sich bewährt. Erfreulich ist, dass Verbraucher auch neue Wege annehmen. Bereits knapp zehn Prozent nutzen die Möglichkeit, Altgeräte im Supermarkt abzugeben. Diese Möglichkeit besteht erst seit 2022. Dennoch bleibt vermehrte Aufklärung wichtig. Laut der ZVEI/GfK-Umfrage entsorgten in den vergangenen 24 Monaten sechs Prozent der Befragten ihre Altgeräte im Restmüll und drei Prozent im gelben Sack.
Um zu verhindern, dass Elektrogeräte falsch entsorgt werden, bedarf es zielgerichteter und stetiger Information. Als Gemeinsame Stelle der Hersteller informiert die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) mit der Kampagne „Plan E“ im Rahmen ihres gesetzlichen Informationsauftrags bundesweit über die korrekte Entsorgung von elektronischen Altgeräten.