Die Gigaset AG stellt wegen Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens sowie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung für deren mittelbare Tochtergesellschaft Gigaset Communications GmbH beim zuständigen Amtsgericht Münster. Die Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebstätigkeiten werden jedoch unverändert fortgeführt, wie es in einer Mitteilung heißt. Ziel ist die nachhaltige Restrukturierung der wirtschaftlichen Basis des Unternehmens.
Der Hintergrund für den Insolvenzantrag ist im Wesentlichen ein unerwarteter und erheblicher Umsatzrückgang im 2. Halbjahr 2023 und somit eine deutlich unter den Planungen liegende Geschäftsentwicklung bei einer anhaltend und sich weiter zuspitzenden schwachen Nachfrage nach Gigaset-Produkten sowie eine allgemeinen Kauf- und Konsumzurückhaltung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Unternehmensliquidität.
„Gigaset ist es während der letzten Jahre nicht gelungen, den Rückgang im Kerngeschäft mit Dect-Schnurlostelefonen durch die richtigen Weichenstellungen in den neuen Geschäftsbereichen zu kompensieren“, sagt Dr. Magnus Ekerot, CEO und Vorstandsvorsitzender der Gigaset AG. „Diese ungesunde und einseitige Geschäftsausrichtung und der nunmehr eingetretene unerwartete und erhebliche Umsatzrückgang im 2. Halbjahr 2023 haben zur aktuellen Lage geführt.“
Die Geschäftsaktivitäten werden unverändert fortgeführt, wobei im Rahmen des Restrukturierungsprozesses die Wirtschaftlichkeit jedes einzelnen Geschäftsbereichs intensiv geprüft werden wird. Die Insolvenzantragsstellung eröffnet Gigaset die Möglichkeit einer grundlegenden Restrukturierung.