Die Zahl der E-Fahrzeuge nimmt zu. Bis 2030 sollen laut Bundesregierung 15 Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren. Damit dieses Ziel greifbar wird, muss die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden. „Um E-Mobilität noch stärker in die Fläche zu bringen, sollte man neben Einfamilienhäusern insbesondere Mehrfamilien- und Mietshäuser mit Ladeinfrastruktur ausstatten“, sagt Andreas Habermehl vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Das Laden von Elektroautos soll für Mieter und Wohnungseigentümer genauso leicht sein wie für Eigenheimbesitzer. Wie sich das umsetzen lässt, ist in einem technischen Leitfaden auf der Webseite des ZVEH zusammengefasst.
Grundsätzlich haben sowohl Mieter als auch Eigentümer im Mehrfamilienhaus einen Anspruch auf Zustimmung für die Installation einer Wallbox, wenn sie einen vertraglich zugesicherten Stellplatz besitzen. Dies wurde Ende 2020 bei der Novellierung des Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetzes (WEMoG) rechtlich gefestigt. So können Vermieter oder die Eigentümerversammlung einen eingereichten Antrag nicht ablehnen, sondern nur über die Ausgestaltung der Umbaumaßnahmen entscheiden, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder das Ausmaß der Umbauten nicht zu vertreten ist. „Im ersten Schritt sollten Interessierte das Gespräch mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung suchen“, rät Andreas Habermehl. „Dabei lässt sich vorab klären, welche Zustimmungen bei wem einzuholen sind, und wer die Kosten für einen größeren Umbau trägt.“ Es lohnt sich, andere Mieter oder Eigentümer von dem Vorhaben zu überzeugen, denn je mehr Parteien sich beteiligen, desto geringer sind die Kosten für den Einzelnen.