„Wir brauchen eine pragmatische Übergangslösung, die kurzfristig eine Versorgung mit den wichtigsten Internetdiensten sicherstellt, um die soziale und wirtschaftliche Teilhabe überall in Deutschland zu ermöglichen,“ so die gemeinsame Stellungnahme. Die Verbände appellieren an die Entscheidungsträger in Bund und Ländern, Drahtlostechnologien als zentralen Teil dieser Lösung zu berücksichtigen, um beide Ziele – den Glasfaserausbau und die kurzfristige Internetgrundversorgung – zu erreichen, ohne dass sie sich gegenseitig behindern.
Mindestanforderungen einer Internetverbindung
Die Bundesnetzagentur wird das RaVT konkretisieren, indem sie bis zum 1. Juni 2022 eine Verordnung erlässt, die Mindestanforderungen an eine Internetverbindung im Sinne des RaVT definiert. Die Ausgestaltung dieser Mindestanforderungen ist maßgeblich für die Frage, ob eine Internetgrundversorgung kurzfristig umgesetzt werden kann, ohne die Erreichung des eigentlichen Ziels – den deutschlandweiten Glasfaserausbau – zu verzögern.Aus Sicht der Verbände ist Technologieoffenheit bei der Internetgrundversorgung wichtig: „Auch dort wo Gigabit noch nicht verfügbar ist, können und wollen wir den allermeisten Menschen deutlich mehr Megabit zur Verfügung stellen als dies durch eine Grundversorgung als Sicherheitsnetz erfolgen kann. Deshalb wollen wir den Glasfaserausbau schnell vorantreiben. Um kurzfristig digitale Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu ermöglichen, stehen mit Satelliten-, Mobil- und Richtfunk leistungsfähige Technologien und gute Internetangebote zur Verfügung.“ Deshalb mahnen die Verbände an: „RaVT muss alle Technologien einbeziehen, damit die vorhandenen Bau- und Planungsressourcen so effizient wie möglich für den weiteren Glasfaserausbau eingesetzt werden können.“