Online-Shopper können oftmals zwischen mehreren Bezahlmöglichkeiten auswählen. Laut einer Umfrage im Auftrag des Bitkom-Verbandes bevorzugen die meisten (42 Prozent) Online-Bezahldienstleister wie PayPal, Klarna oder Amazon Payments. 32 Prozent bezahlen am liebsten auf Rechnung. Der Kauf auf Rechnung ist besonders bei Älteren beliebt: Fast die Hälfte der über 65-Jährigen (48 Prozent) würde bei freier Wahl den Kauf auf Rechnung als bevorzugte Bezahlmöglichkeit für Online-Einkäufe wählen. Unter den Jüngeren zwischen 16 und 29 Jahren sagt das lediglich ein Fünftel (21 Prozent).
Andere Bezahlverfahren wie Kreditkarte (11 Prozent), Lastschriftverfahren (7 Prozent) und Sofortüberweisung (4 Prozent) bevorzugen nur wenige Online-Shopper. Am wenigsten genutzt (2 Prozent) wird der Umfrage zufolge der Ratenkauf bzw. sogenanntes „Buy Now Pay Later“, also die Möglichkeit, sofort zu kaufen, aber erst später zu bezahlen.
„Konsumentinnen und Konsumenten nutzen bevorzugt Online-Bezahldienste und setzen damit auf einen sicheren, einfachen und schnellen Checkout an der digitalen Ladenkasse“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Mit dem richtigen Mix an digitalen Bezahlmethoden lassen sich für Online-Händler Kauf-Abbruchraten deutlich reduzieren.“ Dabei sind auch branchenspezifische Unterschiede zu beachten. So wird beispielsweise Kleidung vornehmlich auf Rechnung bestellt.
Vereinzelter Missbrauch der Bezahldaten
Das Online-Shopping kann auch mal nicht so klappen wie geplant. So ging knapp die Hälfte (48 Prozent) der Online-Käufer trotz Bestellung schon einmal leer aus. Allerdings wurde ihnen der Kaufpreis zurückerstattet oder gutgeschrieben. Weitere 18 Prozent erlebten das gleiche, haben jedoch kein Geld zurückerhalten. Den Bitkom-Angaben zufolge haben 9 Prozent der Befragten bereits die Erfahrung gemacht, dass ihre Bezahldaten im Anschluss an einen Online-Kauf missbraucht wurden. Insgesamt geben 16 Prozent an, schon einmal beim Online-Shopping betrogen worden zu sein. Um die Seriosität einer Website zu prüfen, lohnt sich daher ein Blick ins Impressum oder in die AGBs.