Zum 1. Januar 2022 tritt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG3, in Kraft. Auf Hersteller und Online-Händler kommen verschärfte Regeln für die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung der Altgeräte zu. Unter anderem sind Online-Versender ab 2022 verpflichtet, Altgeräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Waschmaschinen im Rahmen der sogenannten 1:1-Rücknahme unentgeltlich bei den privaten Nutzern abzuholen. Schon beim Abschluss eines Kaufvertrages müssen sie ihre Kunden über diese Möglichkeit informieren und abfragen, ob bei der Auslieferung eines neuen Geräts ein Altgerät zurückgenommen werden soll. Eine Rücknahme etwa über Sammelstellen in zumutbarer Entfernung ist für diese Altgeräte künftig nicht mehr ausreichend.
Darüber hinaus werden ab dem Jahreswechsel auch die Postenverkäufer in die Pflicht genommen: Lebensmittelhändler ab 800 Quadratmeter, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, müssen dann auch kostenlos Elektroaltgeräte zurücknehmen. Was Händler ab 2022 beachten müssen, erfahren Mitglieder im Handelsverband Technik (BVT) in der BVT-Checkliste „Neues Elektrogesetz – Das muss ich tun“ und im BVT-Folder „Elektro-Altgeräte im Handel“. Bestellung unter Angabe der Mitgliedsnummer im Einzelhandelsverband können unter bvt@einzelhandel-ev.de vorgenommen werden.