Gegen die Nutzung seiner geschützten Farbmarke »Zinkgelb« hat sich Reinigungsspezialist Kärcher wieder erfolgreich gewehrt. Das belgische Unternehmen Vic. Van Rompuy nv – kurz Varo – hatte Hochdruckreiniger in ähnlicher Farbgebung zu den bekannten Kärcher-Geräten angeboten. Das zuständige Gericht in Den Haag bestätigte diese Ähnlichkeit und entschied, dass Varo die Farbe Gelb für seine Hochdruckreiniger nicht mehr verwenden darf, entsprechende Geräte aus dem Handel zurückziehen und Schadensersatz an Kärcher zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In derselben Sache hatte ein Gericht in Deutschland bereits vor zwei Jahren ebenso entschieden.
