Home Business Handel Ladengeschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen ab Montag wieder öffnen

Ladengeschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen ab Montag wieder öffnen

Die Bundesregierung will öffentliches Leben in kleinen Schritten wieder zulassen, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel am gestrigen Mittwochabend mitteilte. Am kommenden Montag, 20. April sollen zunächst Geschäfte bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. In Bayern können die Ladengeschäfte unserer Branche (ebenfalls bis 800 Quadratmeter) eine Woche später öffnen, ab dem 27. April.

Dabei müssen die Hygiene-Vorschriften strikt eingehalten werden: Abstand von mindestens 1,5 Meter zwischen Personen, geregelter Ladenzutritt und Vermeidung von Warteschlangen. Die Nutzung von Masken in der Öffentlichkeit wird empfohlen. Auch regelmäßige Desinfektion und die Anbringung von Glasflächen als Infektionsschutz im Kassenbereich sind angeraten.

Großveranstaltungen sind vorerst nicht möglich bis zum 31. August.

„Sehnsucht nach Normalität“

Frank Schipper, Vorstandsvorsitzender Handelsverband Technik, Foto: BVT
Frank Schipper, Vorstandsvorsitzender Handelsverband Technik, Foto: BVT
Der Handelsverband Technik (BVT) forderte schon seit Wochen die Wiederaufnahme des gesamten Geschäftsbetriebs im Einzelhandel, ohne einzelne Branchen zu benachteiligen. „Die Zeichen stehen jetzt auf Wiedereröffnung“, so der BVT-Vorsitzende Frank Schipper. „Darauf arbeiten wir seit Wochen mit aller Kraft hin.“

Schipper weiter: „Viele Menschen in Deutschland erlebten in den letzten Wochen, wie es wäre, wenn es praktisch keinen stationären Fachhandel mehr gäbe. Inzwischen wächst die Sehnsucht nach Normalität von Tag zu Tag. Aber es gibt Licht am Ende des Tunnels.“

HDE fordert faire Regelungen

Stefan Genth - Foto: www.hoffotografen.de
Stefan Genth - Foto: www.hoffotografen.de
Die Ladenschließung im Einzelhandel in mehreren Schritten je nach Größe der Verkaufsfläche aufzuheben, kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE). „Die Regelungen zur Wiedereröffnung der Nicht-Lebensmittelhändler müssen diskriminierungsfrei sein. Lockerungen der Ladenschließung dürfen sich nicht an Betriebsgrößen oder Verkaufsflächen festmachen. Die jetzt beschlossenen Vorgaben führen zu Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsunsicherheiten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Es gebe aus Sicht des Handels kein Sachargument für eine stufenweise Öffnung der Läden, Abstands- und Hygieneregeln könnten sowohl in kleinen als auch in großen Geschäften eingehalten werden. Der HDE appelliert deshalb an die Politik, die Beschlüsse zu überdenken und entsprechend anzupassen. Insgesamt leide ansonsten auch der Einkaufsort Innenstadt. Denn die Kunden seien in der Folge verunsichert, welche Geschäfte geöffnet und welche Läden geschlossen seien.

Staatliche Hilfen sind nötig

Mit der möglicherweise baldigen Wiedereröffnung der Geschäfte sieht der HDE die Krise für den Handel aber noch lange nicht als überstanden an: „In den letzten vier Wochen ist im Nicht-Lebensmittel-Einzelhandel ein Schaden von rund 30 Milliarden Euro entstanden. Viele Handelsunternehmen stehen kurz vor der Pleite. Die staatlichen Hilfen sind weiterhin bitter nötig“, so Stefan Genth. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen seien auf finanzielle Soforthilfen und Kreditprogramme angewiesen. Genth: „Die Corona-Krise führt für den Einzelhandel insgesamt zu sehr schwierigen Rahmenbedingungen. Die Verbraucherstimmung ist auf einem Rekordtief. Wir brauchen dringend ein begleitendes Konjunkturprogramm.“
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