Die derzeitige gesetzliche Regelung, dass Lebensmittel-Einzelhändler als sogenannte Mischsortimenter auch Elektronikartikel verkaufen können, führe zu einer klaren Wettbewerbsverzerrung. „Es ist unsere Pflicht, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens nachhaltig zu schützen“, so Florian Gietl. „Deshalb haben wir uns entschieden, gegen die bestehenden Beschränkungen unserer Geschäftstätigkeit gerichtlich vorzugehen. Die ständige Fortsetzung von Geschäftsschließungen kann kein Ersatz für eine politische Strategie sein. Es gilt, alle Möglichkeiten – wie etwa ein intelligentes Kontaktpersonen-Management und die deutliche Ausweitung von Testungen gepaart mit einer überzeugenden Impfstrategie – zu nutzen, um den Weg aus dem Lockdown zu bereiten.“
Media Markt Saturn geht gerichtlich gegen Lockdown vor
Die derzeitige gesetzliche Regelung, dass Lebensmittel-Einzelhändler als sogenannte Mischsortimenter auch Elektronikartikel verkaufen können, führe zu einer klaren Wettbewerbsverzerrung. „Es ist unsere Pflicht, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens nachhaltig zu schützen“, so Florian Gietl. „Deshalb haben wir uns entschieden, gegen die bestehenden Beschränkungen unserer Geschäftstätigkeit gerichtlich vorzugehen. Die ständige Fortsetzung von Geschäftsschließungen kann kein Ersatz für eine politische Strategie sein. Es gilt, alle Möglichkeiten – wie etwa ein intelligentes Kontaktpersonen-Management und die deutliche Ausweitung von Testungen gepaart mit einer überzeugenden Impfstrategie – zu nutzen, um den Weg aus dem Lockdown zu bereiten.“