Unterschiedliche Regelungen kontraproduktiv
Der Handelsverband Deutschland (HDE) bezeichnet die neuen Regelungen als kontraproduktiv. „Es gibt keinen sachlichen Grund, unterschiedliche Regelungen für Verkaufsflächen über und unter 800 Quadratmetern zu erlassen. Die Hygienekonzepte im Einzelhandel haben sich sowohl in kleinen wie auch in den größeren Räumlichkeiten von Geschäften, Supermärkten, Kaufhäusern und Einkaufszentren bewährt. Die neue Regelung könnte auch kontraproduktiv sein, wenn sich Warteschlangen vor den Geschäften und in den Innenstädten bilden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine solche Regelung stünde auch juristisch auf unsicherem Boden. Das zeigten laut HDE die Erfahrungen nach Ende des ersten Lockdowns, als zunächst nur Händler mit weniger als 800 Quadratmetern öffnen durften. Diese Regelung wurde anschließend von Gerichten infrage gestellt.Die neue Regelung sei zwar besser als eine ursprünglich vorgesehene, generelle Zugangsbegrenzung von einem Kunden pro 25 Quadratmetern. Nach Ansicht des HDE wäre es jedoch besser, die bereits den gesamten November geltende Vorgabe von zehn Quadratmetern Verkaufsfläche pro Kunde für alle Einzelhändler durchgängig beizubehalten. Das stelle auch die Einhaltung der vom Robert Koch-Institut empfohlenen Abstandsregelung sicher.