Home Business Wirtschaft EU-Richtlinie zu AV-Mediendiensten: Interessen der Nutzer berücksichtigen

EU-Richtlinie zu AV-Mediendiensten: Interessen der Nutzer berücksichtigen

placeholder
Anga-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber, Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, Carine Chardon, Leiterin Medienrecht/Medienpolitik im ZVEI, und eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme beim Pressegespräch in Berlin (v.r.n.l.)

Wenige Wochen vor der Entscheidung der Rundfunkkommission der Länder zum Medienstaatsvertrag bekräftigten Anga, Bitkom, eco sowie ZVEI im Rahmen eines gemeinsamen Pressegesprächs Ende vergangener Woche in Berlin ihre Kritik an den geplanten Vorgaben, die aus Sicht der Verbände die Interessen von Medienplattformen und Nutzern nicht hinreichend berücksichtigen. Die Bedenken der Verbände betreffen insbesondere die derzeit vorgesehene restriktive Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) im Medienstaatsvertrag. Danach sollen Überblendungen und Skalierungen unter dem Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender stehen und nur noch im Einzelfall durch den Nutzer veranlasst werden können. Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen der Nutzer zwei Programme gleichzeitig ansehen kann, wären nach dem jetzigen Wortlaut nicht mehr ohne Erlaubnis der beteiligten Sender zulässig.

Bild-in-Bild-Funktion nur mit Erlaubnis der TV-Sender?

Bei dem Pressegespräch stellten die Verbände Ergebnisse eines Rechtsgutachtens des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) vor, das den Spielraum der Bundesländer bei der Umsetzung der AVMD-RL in Bezug auf die Darstellung des TV-Bilds in Benutzeroberflächen und Plattformen untersucht. Das EMR-Gutachten stellt fest, dass die Ausgestaltung der genauen rechtlichen Bedingungen einschließlich möglicher Ausnahmen vom grundsätzlichen Überblendungsverbot den Mitgliedstaaten überlassen ist. Dabei sollen aber insbesondere auch die berechtigten Interessen der Nutzer berücksichtigt werden. (amü)
Newsletter
für Consumer Electronics
& Home Appliances

Das Neueste von
ce-markt.de direkt in Ihren Posteingang!