Von der Kurzarbeiterregelung war rund die Hälfte der 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Bielefeld betroffen. Die EK Verantwortlichen hatten für das Unternehmen vor dem Hintergrund der staatlich angeordneten Schließungen der Einzelhandelsgeschäfte, die auch die EK Kernfunktion als Handelsverbund massiv beeinträchtigte, zum 1. April 2020 Kurzarbeit beantragt.
Umsatzeinbußen konnten abgefedert werden
Bei allen Belastungen für die Belegschaft der EK zieht Personalleiterin Claudia Rosenheinrich dennoch auch Positives aus der außergewöhnlichen Zeit: „Die Möglichkeit der Kurzarbeit hat uns wertvolle Flexibilität und Sicherheit verschafft. Auch die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit hier in Bielefeld lief hervorragend. Dafür können wir uns nur sehr bedanken.“