Was bei der Ladenöffnung zu beachten und was jetzt für Sie als Elektrohändler zu tun ist!
1.) Informieren Sie Ihre Kunden über alle verfügbaren Kanäle - mit Anzeigen bzw. Beilagen in Tageszeitungen, auf Ihrer Webseite, über Social Media sowie über direkte Kundenmailings, dass Ihr Geschäft wieder geöffnet hat. Stellen Sie in der Werbung attraktive Produkte in den Vordergrund, um Kundennachfrage zu erzeugen.3.) Die Regelungen zur Öffnung von stationären Geschäften gelten nur für eine Verkaufsfläche bis maximal 800 Quadratmeter. Sollte Ihre Fläche größer sein, können Sie ggf. bestimmte Bereiche absperren, um auf die geforderte maximale Quadratmeter-Zahl zu kommen. Das ist jedoch regional unterschiedlich geregelt und deshalb sollten Sie sich vorher bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt informieren, ob und welche Art von Absperrungen rechtlich möglich sind.
4.) Anbringung von Warnschildern an der Eingangstür und im Kassenbereich mit entsprechenden Abstandshinweisen. Hinweisschilder zum Selbstausdrucken stellt der Handelsverband Deutschland (HDE) auf seiner Corona-Informationsseite bereit.
6.) Zur Sicherheit Ihres Kassenpersonals ist ein Spuckschutz im Kassenbereich sinnvoll. Plexiglas-Lösungen haben sich hier bereits gut bewährt.
7.) Eine generelle Maskenpflicht besteht nicht, aber Bund und Länder empfehlen dennoch das Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Raum.
9.) Zum Schutz vor einer möglichen Ansteckung möchten manche Kunden kontaktlos und ohne Bargeld bezahlen. Bieten Sie die Bezahlung mit Kreditkarte und idealerweise per Smartphone / Smartwatch an. Diese Bezahlmöglichkeiten sind aber nicht zwingend, sondern jedem Händler selber überlassen.