Gelb und schwarz, das sind die Farben, die Nutzer landläufig mit der Alfred Kärcher SE & Co. KG verbinden. Nun wehrt sich das Unternehmen erfolgreich gegen die Nutzung ihrer geschützten Farbmarke „Zinkgelb“. Das belgische Unternehmen Varo - Vic. Van Rumpuy N.V. hatte mehrere Hochdruckreiniger in ähnlicher Farbgebung zu den bekannten Kärcher-Geräten angeboten.
Gericht gibt Kärcher recht
Das Landgericht Köln bestätigte jetzt in seinem Urteil, dass Varo die Verwendung der Farbe Gelb für seine Hochdruckreiniger zu unterlassen habe. Im Termin zur mündlichen Verhandlung hatte Varo ein Schuldanerkenntnis sowie eine Unterlassungserklärungabgegeben. Das Gericht führte in seiner Entscheidung unter anderem aus, dass die Farbe Gelb charakteristisch für Kärcher-Hochdruckreiniger sei und laut Untersuchungen von einem Großteil der Bevölkerung dem Unternehmen zugeordnet würde. Neben Schadensersatzzahlungenmuss Varo dafür sorgen, dass die betroffenen Geräte aus dem Handel zurückgerufen und die Händler entschädigt werden. Außerdem wurde die Widerklage von Varo abgewiesen, die Löschung der von Kärcher eingetragenen Farbmarke „Zinkgelb“ beim Deutschen Patent- und Markenamt zu erwirken. Rechtsmittel gegen das Urteil sind noch möglich.